Compliance
Hinweisgeberschutz.
Sicher. Vertraulich. Anonym.
Über unser internes Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können Sie Verstöße vertraulich melden – auf Wunsch vollständig anonym. Über Fallnummer und Schlüssel bleiben Sie mit der Meldestelle im geschützten Dialog.
Vertraulich
Zugriff hat ausschließlich die interne Meldestelle – geschützt durch eine separate PIN.
Anonym möglich
Keine Speicherung von IP-Adressen, keine Pflichtangaben zur Person.
Feste Fristen
Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten.
Meldung abgeben
Ihr Hinweis
Beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Pflichtfelder sind mit * markiert.
Meldung eingegangen
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bitte notieren Sie sich jetzt Fallnummer und Schlüssel. Nur damit können Sie den Bearbeitungsstand abrufen und mit der Meldestelle kommunizieren.
Der Schlüssel wird nur verschlüsselt gespeichert und kann nicht wiederhergestellt werden.
Informationen
Wie funktioniert das Hinweisgebersystem?
Wer kann melden?
Hinweise können alle Personen abgeben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben – zum Beispiel Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber, Leiharbeitskräfte sowie Beschäftigte von Kunden, Lieferanten und Partnern.
Was kann gemeldet werden?
Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), insbesondere strafbare Handlungen, bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften etwa zu Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit, Geldwäsche oder Wettbewerbsrecht. Für allgemeine Kundenanliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
So läuft das Verfahren ab
| Schritt | Was passiert | Frist |
|---|---|---|
| 1. Meldung | Sie beschreiben den Sachverhalt – auf Wunsch anonym – und erhalten Fallnummer und Schlüssel. | – |
| 2. Eingangsbestätigung | Die Meldestelle bestätigt den Eingang im geschützten Dialog. | spätestens nach 7 Tagen |
| 3. Prüfung | Stichhaltigkeit wird geprüft, ggf. Rückfragen über den Dialog, Folgemaßnahmen werden eingeleitet. | – |
| 4. Rückmeldung | Sie erfahren, welche Folgemaßnahmen geplant oder ergriffen wurden. | spätestens nach 3 Monaten |
Vertraulichkeit und Schutz
- Die Identität hinweisgebender Personen und der in der Meldung genannten Personen wird vertraulich behandelt. Zugriff hat ausschließlich die zuständige interne Meldestelle.
- Das System speichert keine IP-Adressen; anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich.
- Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind verboten.
- Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung erforderlich und verhältnismäßig ist.
Externe Meldestelle
Sie können sich wahlweise auch an eine externe Meldestelle wenden – insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de). Für bestimmte Bereiche sind zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zuständig.
Bereits abgegebene Meldung? Status abrufen und mit der Meldestelle kommunizieren.
