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Compliance

Hinweisgeberschutz.
Sicher. Vertraulich. Anonym.

Über unser internes Hinweisgebersystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können Sie Verstöße vertraulich melden – auf Wunsch vollständig anonym. Über Fallnummer und Schlüssel bleiben Sie mit der Meldestelle im geschützten Dialog.

Vertraulich

Zugriff hat ausschließlich die interne Meldestelle – geschützt durch eine separate PIN.

Anonym möglich

Keine Speicherung von IP-Adressen, keine Pflichtangaben zur Person.

Feste Fristen

Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten.

Meldung abgeben

Ihr Hinweis

Beschreiben Sie den Sachverhalt so konkret wie möglich. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Verschlüsselte Übertragung · keine Speicherung von IP-Adressen · anonym möglich

Informationen

Wie funktioniert das Hinweisgebersystem?

Wer kann melden?

Hinweise können alle Personen abgeben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben – zum Beispiel Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber, Leiharbeitskräfte sowie Beschäftigte von Kunden, Lieferanten und Partnern.

Was kann gemeldet werden?

Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), insbesondere strafbare Handlungen, bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften etwa zu Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, IT-Sicherheit, Geldwäsche oder Wettbewerbsrecht. Für allgemeine Kundenanliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

So läuft das Verfahren ab

SchrittWas passiertFrist
1. MeldungSie beschreiben den Sachverhalt – auf Wunsch anonym – und erhalten Fallnummer und Schlüssel.–
2. EingangsbestätigungDie Meldestelle bestätigt den Eingang im geschützten Dialog.spätestens nach 7 Tagen
3. PrüfungStichhaltigkeit wird geprüft, ggf. Rückfragen über den Dialog, Folgemaßnahmen werden eingeleitet.–
4. RückmeldungSie erfahren, welche Folgemaßnahmen geplant oder ergriffen wurden.spätestens nach 3 Monaten

Vertraulichkeit und Schutz

  • Die Identität hinweisgebender Personen und der in der Meldung genannten Personen wird vertraulich behandelt. Zugriff hat ausschließlich die zuständige interne Meldestelle.
  • Das System speichert keine IP-Adressen; anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich.
  • Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind verboten.
  • Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung erforderlich und verhältnismäßig ist.

Externe Meldestelle

Sie können sich wahlweise auch an eine externe Meldestelle wenden – insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de). Für bestimmte Bereiche sind zudem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt zuständig.

Bereits abgegebene Meldung? Status abrufen und mit der Meldestelle kommunizieren.