Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für alle, die eine Lichtsteuerung planen, ändert sich damit Wesentliches: Beleuchtung ist in Nichtwohngebäuden kein eigener Fördertatbestand mehr. Gefördert wird aber weiterhin die Gebäudeautomation – und eine präsenz- und tageslichtabhängige Lichtsteuerung kann Teil davon sein. Dieser Ratgeber zeigt, welche Programme 2026 tatsächlich infrage kommen und wie Sie vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

ProgrammWas gefördert wirdFörderungLichtsteuerung?
BEG EM (BAFA-Zuschuss)Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation mindestens Klasse B nach DIN V 18599-11 in Nichtwohngebäuden15 %Als Teil der Gebäudeautomation möglich
BEG EM (KfW-Kredit)dieselben Maßnahmen als FörderkreditKredit, max. 500 € je m², max. 5 Mio. € je VorhabenAls Teil der Gebäudeautomation möglich
BEG EM BeleuchtungEnergieeffiziente Innenbeleuchtung als eigene MaßnahmeentfallenNein, seit 21.07.2026 gestrichen
EEW Modul 4 (BAFA)Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen in Unternehmenje nach VarianteAllgemeine Innen- und Außenbeleuchtung ausgeschlossen
EEW Modul 3 (BAFA)Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik, Energiemanagement-Software in Unternehmenje nach UnternehmensgrößeNur mit Einbindung in ein Energiemanagementsystem, Einzelfall prüfen

BEG EM: 15 % für Gebäudeautomation

Die Richtlinie fördert unter Nummer 5.2 Buchstabe c bei Nichtwohngebäuden den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

  • Obergrenze: Für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen sind höchstens 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähig.
  • Fachplanung und Baubegleitung sind zusätzlich förderfähig, gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter und insgesamt 20.000 Euro.
  • Energieeffizienz-Experte: Er muss eingebunden werden und bestätigt Planung und Umsetzung.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Zum Antrag gehört bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag – aber nur unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt schon als Vorhabenbeginn. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

Gehört die Lichtsteuerung dazu?

Die Klassen nach DIN V 18599-11 bewerten, wie weit Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung automatisiert sind. Präsenz- und tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerung ist damit ein Baustein, der zur Klasse B beiträgt. Entscheidend ist aber das Gesamtergebnis: Eine reine Lichtsteuerung ohne die übrigen Gewerke erreicht die Klasse B in der Regel nicht. Klären Sie mit dem Energieeffizienz-Experten, welche Funktionen Ihr Gebäude für Klasse B noch braucht – die Lichtsteuerung bringt dann ihren Teil ein und läuft im selben Antrag.

KfW-Kredit statt Zuschuss

Dieselben Einzelmaßnahmen lassen sich alternativ über die Kreditförderung der KfW finanzieren. Förderfähig sind auch hier bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 5 Millionen Euro pro Vorhaben. Für größere Gebäude mit einem Gesamtpaket aus Gebäudeautomation, Lüftung und Lichtsteuerung kann das die bessere Finanzierung sein.

EEW: Förderung für Unternehmen

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) richtet sich an Unternehmen. Für die Beleuchtung ist sie eng gefasst:

  • Modul 4: Maßnahmen an Gebäuden und an der Gebäudetechnik, die unter das Gebäudeenergierecht fallen, sind nicht förderfähig – ausdrücklich genannt wird die Beleuchtung von Gebäuden und Hallen. Förderfähig ist Beleuchtung nur, wenn ein Prozess besondere Anforderungen stellt, die über eine Raum- und Arbeitsplatzbeleuchtung hinausgehen.
  • Modul 3: Gefördert werden Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software. Voraussetzung ist die Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem über eine beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software, mit Systemkonzept, Datenerfassungsplan und Wirkplan. Ob eine Lichtsteuerung im Einzelfall darunter fällt, sollte vorab geklärt werden.

Landesprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme, zum Teil für Unternehmen, zum Teil für kommunale Gebäude. Sie ändern sich häufig. Ansprechpartner sind die Landesenergieagenturen – auf unseren Seiten zur Lichtsteuerung in Ihrem Bundesland nennen wir die jeweils zuständige Agentur.

Rechenbeispiel

Eine Logistikhalle mit 8.000 m² Nettogrundfläche wird mit Gebäudeautomation der Klasse B ausgestattet, inklusive Highbay-Sensorik und Monitoring. Angenommene förderfähige Ausgaben: 240.000 Euro.

  • Obergrenze: 8.000 m² × 500 € = 4 Mio. € – nicht erreicht
  • Zuschuss BEG EM: 15 % von 240.000 € = 36.000 €
  • Dazu die laufende Einsparung beim Strom – die rechnen Sie im Einsparrechner aus

So gehen Sie vor

  • Gebäude prüfen: Betroffen von der Pflicht? Welche Gewerke fehlen für Klasse B?
  • Energieeffizienz-Experten einbinden: Er erstellt die Bestätigung zum Antrag.
  • Planung mit uns: Wir nehmen Ihr Gebäude auf, planen die Sensorik und zeigen das Ergebnis vorab in 3D in Sensora.
  • Vertrag unter Vorbehalt der Förderzusage schließen, dann Antrag stellen.
  • Umsetzen und nachweisen: Das Monitoring liefert die Daten für den Nachweis und für den Betrieb.

Fazit

Die Förderung für Beleuchtung als Einzelmaßnahme gibt es nicht mehr – die Förderung für Gebäudeautomation schon. Wer Lichtsteuerung als Teil eines Gebäudeautomations-Pakets plant, bekommt weiterhin 15 % Zuschuss vom BAFA oder einen KfW-Kredit und erfüllt gleichzeitig die Pflicht nach § 56 GModG. Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Vertrag ohne Förder-Vorbehalt unterschreiben – dann passt der Antrag.

Häufige Fragen

Fördert das BAFA noch LED-Beleuchtung oder Lichtsteuerung?

Als eigene Einzelmaßnahme nicht mehr: Mit der BEG-EM-Richtlinie, die seit 21. Juli 2026 gilt, ist die Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden als eigener Fördertatbestand entfallen. Gefördert wird weiterhin Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Gebäudeautomation mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 mit 15 % – eine Lichtsteuerung kann Teil davon sein. Stand Oktober 2026, keine Fördermittelberatung.

Wie hoch ist die Förderung für Gebäudeautomation?

Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen höchstens 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Fachplanung und Baubegleitung kommen mit bis zu 5 Euro pro Quadratmeter, maximal 20.000 Euro, hinzu.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für die BEG EM muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste eingebunden werden. Er bestätigt Planung und Umsetzung. Wir arbeiten mit Ihrem Experten zusammen und liefern die technischen Angaben zur Lichtsteuerung.

Gibt es Förderung über die EEW für Unternehmen?

Allgemeine Innen- und Außenbeleuchtung ist in der EEW (Modul 4) ausgeschlossen, weil sie unter das Gebäudeenergierecht fällt. Modul 3 fördert Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, wenn sie in ein Energiemanagementsystem eingebunden werden – ob eine Lichtsteuerung darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn. Dem Antrag muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag beiliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Vorhabenbeginn – dann gibt es keine Förderung mehr. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.